AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der „MeineBar“

 

§ 1. Allgemeines

Alle Leistungen von uns werden ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht und das Angebot richtet sich an gewerbliche sowie private Kunden.

 

§ 2. Stornierung

Im Falle der Annullierung, muss diese mindestens 28 Tage vor dem Event schriftlich bei uns vorliegen. In diesem Fall wird nicht der volle Rechnungsbetrag fällig. Bei Stornierung weniger als sieben Tag vor dem Event werden 100 % der Rechnungskosten fällig. Bis zwei Wochen vor Beginn werden 75 %; bis 7 Tage vor Beginn: 90 % danach: ist eine Stornierung nicht möglich.

 

§ 3. Buchung

Alle schriftlichen Angebote sind für 10 Tage gültig ab dem Datum der Anfrage. Buchungsanfragen können vorläufig verlängert werden. Wir können nicht garantieren, dass Ihr Termin 10 Tage gehalten werden kann.

 

§ 4. Parkplatz-, (Beladen und Entladen)

Der Kunde muss dafür sorgen dass es vor dem Veranstaltungsort Parkmöglichkeiten zum Beladen und Entladen gibt. Für das Kennzeichen wenden Sie sich bitte vorher an uns.

 

§ 5. Preise

Alle Preise unterliegen Änderungen ohne vorherige Ankündigung. Alle Dienstleistungen in Deutschland (soweit nicht anders angegeben) unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

 

§ 6. Kosten

Nach Auftragsabschluss erhält der Kunde von uns eine ordentliche Rechnung per E-Mail oder Post. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug auszugleichen. Bei Zahlungsverzug werden wir Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen, sowie eine pauschale Mahngebühr für die Auslagen und den Aufwand in Höhe von 5,- € zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

§ 7. Beschädigung

Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, die nicht durch unser Personal verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

 

§ 8. Haftungsausschluss

a) MeineBar haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

b) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.

c) MeineBar ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.

 

§ 9. Auf- und Abbau

Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1-2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber eine Überdachung bei schlechtem Wetter zur Verfügung.

 

§ 10. Parkplatz und Zugangsberechtigungen.

Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.

 

§ 11. Müllentsorgung

Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über MeineBar wird ggf. zusätzlich berechnet.

 

§ 12. Ausschank weiterer Cocktails & Getränke

Sollten bei der Veranstaltung mehrere Cocktails ausgeschenkt werden, als bestellt, geschieht dies nur durch eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden. Darunter gilt der Preis des Pauschalangebots.

§ 13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer Frankfurt am Main.

 

 

 

 

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